Ernährungslehre, Hygiene und Säuglingspflege

Geneva Moser, 16. März 2022
Neue Wege 3.33

Es gehört zu den traurigeren Funden meiner aktuellen Archiv­arbeit rund um Berti Wicke und Helen Kremos, die von 1957 an die ­Neuen Wege redaktionell prägten: Helen Kremos absolvierte in ihrer Jugend im Jahr 1927 ein Praktikum in einem katholischen Heim für sogenannte «gefallene Mädchen» in Basel und berichtet von ihren Erfahrungen – wirtschaftliche Ausbeutung, rigide Dominanzstrukturen und eine absolute Gefühlskälte herrschten in dieser Institution. Die junge ­Helen ­Kremos konfrontierte die ­leitende Ordensschwester mit ihren Beobachtungen und legte ihr dar, dass sie «in der hier praktizierten Umerziehung eine Vorbereitung und Ausbildung für ein geregeltes Leben nach der Entlassung der Mädchen vermisse». Kremos stiess damit aber auf wenig Gehör und verliess den Arbeitsort.

Auch wenn für heutige Begriffe schon das Sprechen von einer «Umerziehung» irritierend ist, dringt durch Helen Kremos’ Worte ein Ideal, welches als ein Grundpfeiler des religiösen Sozialismus bezeichnet werden kann: Bildung und Information. Als Clara und Leonhard Ragaz vor genau hundert Jahren vom Zürichberg ins Arbeiter*innenquartier Aussersihl an die Gartenhofstrasse zogen, stand das dort verwirklichte religiös-soziale Projekt «Gartenhof» nicht nur im Zeichen der Nachbarschafts- und Flüchtlingshilfe, sondern in erster Linie im Zeichen der Bildung von Arbeiter*innen. Berti Wicke und Helen Kremos fanden in der Bildung eine Lebensaufgabe: Sie waren beide während über fünfzig Jahren Lehrerinnen. Auch in späteren Phasen des religiösen Sozialismus nimmt Wissensver­mittlung eine zentrale Rolle ein, beispielsweise in der Entwicklungszusammenarbeit, wie sie Verena Karrer in Somalia als Hebamme und Dozentin für Krankenpflege leistete.

Gerade das Wissen über den eigenen Körper, die Sexua­lität und Reproduktion ist eng mit Herrschaftsstrukturen verknüpft: Es ist kein Zufall, dass die Leidtragenden der von ­Helen Kremos kritisierten Institution Frauen, «gefallene Mädchen», sind – parallele Institutionen für Männer gab es selbstredend keine, obwohl sie zum sogenannten «Fall», der ausserehelichen Schwangerschaft, ihren Teil beitrugen … Frauen waren über Jahrhunderte einer entmündigenden patriarchalen Kultur des Unwissens über den eigenen Körper und der (sexuellen) Ausbeutung aus­geliefert. Dieses Unwissen war ­gewollt und sicherte die bestehenden Machtverhältnisse.

Vor diesem Hintergrund ist es fast nicht zu glauben, dass in Deutschland erst im Jahr 2022 durch die neu angetretene Regierung der Paragraf 219a, entstanden während des Nationalsozialismus, abgeschafft werden wird. Dieser verbietet es Ärzt*innen, Informationen zu Abtreibungen zu publizieren. Schwangeren Personen wird so gezielt die Möglichkeit der sachlichen Information über den Eingriff und die Risiken verwehrt. Die Fähigkeit, eine sorgfältige Entscheidung zu treffen, wird ihnen abgesprochen: Die Rechte auf körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit sowie auf Informationsfreiheit scheinen im Fall ungewollter Schwangerschaft nicht mehr zu gelten. Das von Abtreibungsgegner*innen vorgebrachte christlich-moralische ­Deckmäntelchen des Lebensschutzes ist irreführend: Die Illegalisierung des Schwangerschaftsabbruches war jahrhundertelang die Ursache von gefährlichen, oft tödlichen Fehleingriffen – die Zahl der Abtreibungen sinkt durch ihr Verbot nicht. Antje Schrupp formuliert als christliche Ethik: «Die Klarheit und Radikalität des christlichen Tötungsverbots lässt sich nur ernst nehmen, wenn die Kirche darauf verzichtet, es mit Hilfe staatlicher Gewalt durchzusetzen. Die Klarheit und Schnörkellosigkeit des Satzes ‹Du sollst nicht ­töten› zu bewahren und gleichzeitig dafür einzutreten, dass die ‹weltliche› Entscheidung über eine mögliche Abtreibung bei den Schwangeren selbst liegt, ist deshalb kein Widerspruch, ganz im Gegenteil: Das eine ist ohne das andere nicht zu haben.»

Dass Frauen der Zugang zu Information und Bildung verwehrt wurde und wird, zieht sich als patriarchale Linie von den «gefallenen Mädchen» in der Institution in Basel im Jahr 1927 bis zum Paragrafen 219a – zur Entmündigung und Verhinderung ihrer Selbstbestimmung. Helen Kremos fand später einen Praktikumsplatz in einer ganz anderen Institution der sozialen Arbeit mit jungen Frauen und hielt in ihrer Autobiografie erleichtert fest, dass die «Mädchen sich hier das Rüstzeug für eine berufliche Tätigkeit nach ihrem Austritt holten. Der Lehrplan umfasste Berufsausbildung für Schneiderin, Köchin, Gärtnerin. Daneben gab es Unterricht in Ernährungslehre, Hygiene und Säuglingspflege.» Was ­heute etwas banal klingen mag, sind elementare Grundrechte, die bestimmten Menschen bewusst vorenthalten wurden und werden. Zugang zu Information und Bildung, davon waren und sind religiös-­soziale Aktivist*innen überzeugt, ist ein Menschenrecht.

  • Geneva Moser,

    *1988, studierte literarisches Schreiben, Geschlechterforschung und Philosophie an der Kunsthochschule Bern und der Universität Basel. Sie ist Tanztherapeutin, schreibt freiberuflich und ist Co-Leitung der Neue Wege-Redaktion.